Ich garantiere Transparenz in Leistung und Preis durch folgende Preisliste: Erstberatungen
| - im Arbeitsrecht |
ab 30 Euro |
| - im Bußgeldverfahren |
ab 30 Euro |
| - im Erbrecht |
ab 45 Euro |
| - im Familienrecht |
ab 30 Euro |
| - im Handel/Wirtschaft/Steuerrecht |
ab 50 Euro |
| - im Medizinrecht |
ab 40 Euro |
| - im Mietrecht |
ab 30 Euro |
| - Patientenverfügung |
ab 30 Euro |
| - im Strafrecht |
ab 30 Euro |
| - Zivilrecht allgemein |
ab 25 Euro |
Findet nur eine einmalige Beratung ohne ein weitergehendes Tätigwerden des Anwaltes statt, spricht man von einer Erstberatung. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz darf die Erstberatung von Verbrauchern mit maximal 226,10 EURO inklusive Mehrwertsteuer berechnet werden.
Die genannten Gebühren werden zu Ihren Gunsten bei weitergehender Beauftragung angerechnet!
Rechtsanwalt Kai Beilenhoff zugelassen beim:
| Amtsgericht |
(Streitwert bis 5.000 EURO) |
| Landgericht |
(Streitwert ab 5.000 EURO) |
und in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht in Hamm.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9-18 Uhr und jederzeit nach telefonischer Vereinbarung!

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